CMAS - Brevet 2-Stern

CMAS 2Kompetenz

TaucherInnen der Ausbildungsstufe CMAS-Brevet** / TSVÖ-Brevet** besitzen ausreichend Wissen, Fertigkeiten und Erfahrung, um bei folgenden Rahmenbedingungen mit anderen TaucherInnen und ohne Aufsicht durch eine/n TauchlehrerIn tauchen zu können:
  • mit Luft als Atemgas oder bei entsprechender Zertifizierung ein anderes Atemgas;
  • mit TaucherInnen derselben Ausbildungsstufe
    o in Binnengewässern bis in eine empfohlene maximale Tiefe von 30 m;
    o bei besseren Bedingungen, z.B. Meer, bis in eine empfohlene maximale Tiefe von 40 m;
  • innerhalb der Nullzeit;
  • bei Bedingungen, die gleichwertig oder besser sind als jene, bei denen er/sie ausgebildet wurde;
  • in Umgebungen, bei denen ein senkrechtes Auftauchen zur Oberfläche möglich ist;
  • ausschließlich tauchen, wenn angemessene Unterstützung an der Oberfläche verfügbar ist.
 
Unter Tauchbedingungen, die sich deutlich von jenen unterscheiden, die der/die TaucherIn bislang erfahren hat, bedarf ein/e GerätetaucherIn dieser Ausbildungsstufe einer angemessenen Einweisung durch eine/n TauchgruppenleiterIn. Um Tauchgänge mit anderen TaucherInnen mit derselben Ausbildungsstufe unter anspruchsvolleren Rahmenbedingungen durchführen zu können, bedarf ein/e GerätetaucherIn dieser Ausbildungsstufe der entsprechenden speziellen Ausbildung sowie entsprechender Erfahrung.
In Begleitung eines Tauchlehrers/einer Tauchlehrerin dürfen GerätetaucherInnen dieser Ausbildungsstufe über die oben genannten Rahmenbedingungen hinausgehende Erfahrungen sammeln und können somit Fertigkeiten zur Bewältigung anspruchsvollerer Tauchsituationen (z. B. größere Tiefen und Strömungen, schlechte Sicht, extreme Temperaturen) entwickeln, die geeignet sind, um eine höhere Qualifikationen zu erreichen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Nachweis von mindestens TSVÖ-Schnorcheltauchen B oder äquivalente Ausbildung
  • TSVÖ-Brevet* oder äquivalente Ausbildung
  • Nachweis der TSVÖ-Spezialbrevets Unterwassernavigation und Sauerstoff-Ersthilfe-Anwendung
  • Nachweis von mindestens 25 Tauchgängen bestätigt im Logbuch, davon 10 Tauchgänge in mittlerer Tiefe (10 - 30 m). Die Tauchgänge sollten in verschiedenen Gewässern mit unterschiedlichsten Bedingungen stattgefunden haben
Freitag 23. August 2024 | 19:00 -
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Sichtweite und Temperatur Pichlingersee